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Zurück Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig tritt in Kraft
Am 31. Mai 2022 beschloss das sächsische Kabinett die Mietpreisbegrenzungsverordnung für die Städte Leipzig und Dresden. Am 12. Juli 2022 wurde die Verordnung nun im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Mit heutigem Tag wird die Mietpreisbremse eingeführt.
In beiden Städten dürfen ab sofort die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundlage für die geltenden ortsüblichen Vergleichsmieten ist der Mietspiegel der jeweiligen Stadt.
Bereits 2019 wurde die sogenannten Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag vereinbart, um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken und überdurchschnittliche Mietsteigerungen bei Neuvermietungen unterbinden.
Die neue Verordnung gilt nach Angabe des Ministeriums für Regionale Entwicklung vorerst befristet bis 31. Dezember 2025.
Weitere Informationen finden Sie u.a. hier: